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Unsere Fachgebiete

Wir bieten umfassende Kompetenz für die Bereiche Kultur und Medien, Urheberrecht, Vertragsrecht, Marken-, Namens- und Zeichenrecht, Arbeits- und Zivilrecht insbesondere im Kultur- und Medienbereich, sowie im Bereich des Presse- und Äußerungsrechts. Film, Musik, Literatur, Bühne, Werbung, Mode und Design sind unser Revier — denn eine effektive rechtliche Beratung setzt eine um fassende Kenntnis der gesamten Bandbreite kreativer Dienstleistungen voraus. Wir beraten gleichermaßen Kreative wie Medienunternehmen. Die digitale Revolution haben wir von Anfang an verfolgt — und kennen die juristischen Herausforderungen neuer Technologien und Vertriebswege.

Musikrecht

Wir begleiten und beraten Sie bezüglich aller rechtlichen Aspekte des Musikschaffens und der Musikverwertung: Ob Label- oder Verlagsgründung und Betrieb derselben oder Prüfung von Bandübernahme-, Künstler-, Vertriebs-, Künstler-, Bandübernahmeverträgen oder sonstiger Vereinbarungen aus dem Musikbereich, vom Club-Gig bis zur großen Bühne, ob Künstler, Komponisten und Produzenten, Plattenfirmen oder Musikverleger, ob auf nationaler oder internationaler Ebene, ob Unterhaltungs- und oder Film- und Werbeindustrie, von Merchandise bis GEMA und GVL.

Filmrecht

Bewegte Bilder liegen weiter im Trend. Berlin ist eine wichtige Filmstadt. Hier entstehen viele wichtige kleinere und auch große Produktionen. Zu letzteren gehört dabei fraglos z.B. die mit dem höchsten Produktionsbudget aller deutschen TV-Serien ausgestattete Produktion „Babylon Berlin“, für die wir als juristische Begleiter seit Staffel 1 und nach wie vor tätig sind. Für Kreative und Filmproduktionsfirmen ist eine kompetente Rechtsberatung zu Themen wie z.B. Script-Clearing, Schutzfähigkeit von Exposé und Treatment, Vertragserstellung und Verhandlung zu den Themen Regie, Drehbuch, Showrunner, Titelschutz, Source- und Klammerteillizenzen, Filmmusik, Remake, Prequels/Sequels, Bearbeitung, Gemeinfreiheit Werke, Schutzfähigkeit von Filmtiteln.

Urheberrecht

Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das Recht auf den Schutz geistigen Eigentums. Es umfasst die Regeln, die das Verhältnis des Urhebers zu seinem Werk regeln, und es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes. Das Urhebergesetz regelt u.a. auch die Leistungsschutzrechte etwa des ausübenden Künstlers, des Tonträgerherstellers, des Presseverlegers und des Filmherstellers.

Urhebervertragsrecht

Das Urhebervertragsrecht normiert die Verwertung von Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind. Es handelt sich hier um denjenigen Bereich des Zivilrechts, der die Beziehungen zwischen dem Urheber eines Werkes und seinen Vertragspartnern, denen er Nutzungsrechte und Verwertungsrechte in einem gewissen inhaltlichen, zeitlichen und örtlichen Umfang und Rahmen einräumt oder überträgt, regelt.

Verlagsrecht

Das Verlagsrecht im eigentlichen Sinne des deutschen § 8 Verlagsgesetzes ist das Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst (also Notenmaterial) zu vervielfältigen und zu verbreiten. Urheber erteilen üblicherweise Verlagen das Verlagsrecht an einem Werk mit Abschluss eines Verlagsvertrages, der den Verlag jedenfalls zur Herstellung in buchtypischer Printform berechtigt und abhängig vom Verhandlungsverlauf ggf. weitere Auswertungsrechte einräumt.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen des Privatrechts, u.a. die Regelungen über die die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Aktiengesellschaft (AG), die Unternehmergesellschaft (UG), die eingetragene Genossenschaft, usw. und in begrenztem Umfang auch die Regelungen über den Verein.

Lizenzrecht

Die Lizenz ist die vom Inhaber eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts, eines Leistungsschutzrechtes oder eines gewerblichen Schutzrechtes (z.B. eines Markenrechtes) einem Dritten eingeräumte Befugnis, bestimmte Verwertungsrechte auszuüben (Nutzungsrecht). Die Erstellung bzw. Prüfung und Verhandlung von Lizenzverträgen gehören zu unseren ganz regelmäßigen Aufgaben.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht). Das Lauterkeitsrecht beschreibt dabei die Regeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb einhalten muss. Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb in seiner Struktur.

Markenrecht

Das Markenrecht ist ein Spezialgebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes. Die Marke stellt einen bedeutenden wirtschaftlichen Wert für den Markeninhaber dar. Das Markenrecht ist im „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)” geregelt. Nach Maßgabe des MarkenG werden neben der Marke auch geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben geschützt.

Kunstrecht

Das Kunstrecht befasst sich mit den rechtlichen Themen und Fragestellungen im Zusammenhang mit bildender und darstellender Kunst (z.B. Auktion, Galerievertrag, Fälschung etc.).

Presse- und Äußerungsrecht

Das Presse- und Äußerungsrecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes, der sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst. In der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich das Presserecht für jedes einzelne Bundesland aus dem jeweiligen Landespressegesetz. Wir befassen uns im Zusammenhang mit dem Presserecht u.a. mit Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen.

Medienrecht

Das Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher Information und Kommunikation. Es lässt sich Rechtsgebiete, wie etwa das Urheberrecht, das Telekommunikationsrecht und das Rundfunkrecht unterteilen. Wichtige Gegenstände des Medienrechts sind Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen), Film, Multimedia und Internet.

Onlinerecht

Das Online- oder Internetrecht befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es stellt die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets dar.

Merchandisingrecht

Merchandising ist, dies findet sich als Definition, die Vermarktung bestimmter, mit einem Film, mit Musik, mit Sport etc. in Zusammenhang stehender Produkte. Die Bedeutung des Merchandisings gerade auch im Film- und Musikbereich lässt sich kaum überschätzen. Viele Bands stützen sich wirtschaftlich ganz maßgeblich auf die Merchandisingauswertung in Eigenregie, ohne die sie kaum existieren könnten, andere lizenzieren die Merchandisingrechte. Auch Filmproduktionen vergeben Merchandisinglizenzen und verdienen aus der Auswertung derselben zuweilen mehr, als mit der eigentlichen Filmauswertung. Letzteres mag nicht allzu häufig der Fall sein, zeigt aber exemplarisch die Bedeutung des Merchandisings und die Möglichkeiten, die sich in diesem Zusammenhang ergeben.

Multimediarecht

Das Multimediarecht besteht aus den gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Inhalten und Werken, die aus verschiedenen miteinander verbundenen (zumeist) digitalen Medien bestehen, wie z.B. Text, Fotografie, Musik, Grafik und Animation. Besondere Bedeutung kommt dabei auch dem Thema des Schutzes von Computerprogrammen zu.

Kontakt

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