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Referenzen

Was wir können. Und wofür wir stehen.

Wir beraten renommierte Kreative, Produktionen und Medienunternehmen in rechtlichen Fragen aller Art. Hier finden Sie einen kleinen Ausschnitt aus dem Kreis unserer geschätzten Mandanten.

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Unsere Fachgebiete

Rechtliche Beratung hat viele Facetten.

Wir bieten umfassende Kompetenz für die Bereiche Kultur und Medien, Urheberrecht, Vertragsrecht, Marken-, Namens- und Zeichenrecht, Arbeits- und Zivilrecht — insbesondere im Kultur- und Medienbereich, sowie im Bereich des Presse- und Äußerungsrechts. Film, Musik, Literatur, Bühne, Werbung, Mode und Design sind unser Revier.

Urheberrecht

Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das Recht auf den Schutz geistigen Eigentums. Es umfasst die Regeln, die das Verhältnis des Urhebers zu seinem Werk regeln, und es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes. Das Urhebergesetz regelt u.a. auch die Leistungsschutzrechte etwa des ausübenden Künstlers, des Tonträgerherstellers, des Presseverlegers und des Filmherstellers

Medienrecht

Das Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher Information und Kommunikation. Es lässt sich Rechtsgebiete, wie etwa das Urheberrecht, das Telekommunikationsrecht und das Rundfunkrecht unterteilen. Wichtige Gegenstände des Medienrechts sind Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen), Film, Multimedia und Internet.

Filmrecht

Bewegte Bilder liegen weiter im Trend. Berlin ist eine wichtige Filmstadt. Hier entstehen viele wichtige kleinere und auch große Produktionen. Zu letzteren gehört dabei fraglos z.B. die mit dem höchsten Produktionsbudget aller deutschen TV-Serien ausgestattete Produktion „Babylon Berlin“, für die wir als juristische Begleiter seit Staffel 1 und nach wie vor tätig sind. Für Kreative und Filmproduktionsfirmen ist eine kompetente Rechtsberatung zu Themen wie z.B. Script-Clearing, Schutzfähigkeit von Exposé und Treatment, Vertragserstellung und Verhandlung zu den Themen Regie, Drehbuch, Showrunner, Titelschutz, Source- und Klammerteillizenzen, Filmmusik, Remake, Prequels/Sequels, Bearbeitung, Gemeinfreiheit Werke, Schutzfähigkeit von Filmtiteln.

Musikrecht

Wir begleiten und beraten Sie bezüglich aller rechtlichen Aspekte des Musikschaffens und der Musikverwertung: Ob Label- oder Verlagsgründung und Betrieb derselben oder Prüfung von Bandübernahme-, Künstler-, Vertriebs-, Künstler-, Bandübernahmeverträgen oder sonstiger Vereinbarungen aus dem Musikbereich, vom Club-Gig bis zur großen Bühne, ob Künstler, Komponisten und Produzenten, Plattenfirmen oder Musikverleger, ob auf nationaler oder internationaler Ebene, ob Unterhaltungs- und oder Film- und Werbeindustrie, von Merchandise bis GEMA und GVL.